Fragen & Antworten

Wozu dient der Verwendungsnachweis?

Mit dem Verwendungsnachweis belegen und dokumentieren Sie, dass Sie das Projekt in der Art und Weise umgesetzt haben, wie es im Antrag beschrieben wurde. Schließlich war dieser Antrag ja Grundlage für die von der Aktion Mensch ausgesprochene Bewilligung.

Aus welchen Teilen besteht der Verwendungsnachweis?

Der Verwendungsnachweis besteht zum Einen aus dem Sachbericht, der Auskunft über den Projektverlauf und die gesammelten Erfahrungen gibt. Daneben müssen die wesentlichen finanziellen Größen in vorgegebenen Formularen (werden mit dem Bewilligungsbescheid verschickt) zusammengefasst und von der vertretungsbefugten Person unterschrieben werden. Darüber hinaus müssen die entstandenen Kosten in geeigneter Form belegt werden.

Welche Kosten müssen über den Verwendungsnachweis belegt werden?

Grundsätzlich müssen die gesamten durch das Projekt verursachten Kosten nachgewiesen werden. Einzige Ausnahme bildet die 100-Euro-Pauschale für Telefon, Fax und sonstige Verwaltung, die ohne Nachweis anerkannt wird.

Wie werden die entstandenen Kosten belegt / nachgewiesen?

Dass die Kosten entstandenen sind, belegen Sie mittels Honorarverträgen, Rechnungen, Quittungen für Anschaffungen oder Dienstleistungen o.ä. Dass die entstandenen Verbindlichkeiten bezahlt wurden, muss mit Hilfe von Auszahlungsbelegen (Teile von Kontoauszügen Ihrer Bank, Barzahlungsquittungen etc.) nachgewiesen werden. Hier reichen selbstverständlich jeweils Kopien. Die 100-Euro-Pauschale ist zwar Bestandteil der Gesamtkosten, muss aber nicht über Belege nachgewiesen werden.

Wann muss der Verwendungsnachweis spätestens vorgelegt werden?

Der vollständige Verwendungsnachweis muss der Aktion Mensch spätestens 1 Monat nach Projektabschluss oder spätestens zum 31.12.2006 vorgelegt werden - je nachdem, welcher Termin zuerst eintritt. Allerdings: Für Projekte, die bis einschließlich Februar 2005 bewilligt wurden (Bewilligungsnummern bis 442) gilt als letzter Termin zur Vorlage des Verwendungsnachweises der 31.12.2005. Für Projekte, die zwischen März 2005 und August 2005 bewilligt wurden (Bewilligungsnummern 443 bis 448) gilt als letzter Termin zur Vorlage des Verwendungsnachweises der 30.06.2006. Das bedeutet konkret, dass das Projekt bis zum jeweiligen Zeitpunkt so weit fortgeschritten sein muss, dass ein aussagekräftiger Sachbericht erstellt und die entstandenen Kosten nachgewiesen werden können.