Fragen & Antworten
Mein Antrag ist bewilligt - Der Bewilligungsbescheid
- Welche Unterlagen enthält der Bewilligungsbescheid?
- Warum muss ich die rechtsverbindliche Erklärung unterschrieben zurück senden?
- Wann soll ich die rechtsverbindliche Erklärung zurücksenden?
- Wann wird das Geld ausgezahlt?
- Welche Verpflichtungen gehe ich in Bezug auf meine Öffentlichkeitsarbeit ein?
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Der Bewilligungsbescheid enthält neben einem 2-seitigen Anschreiben mit den Informationen eine rechtsverbindliche Erklärung (die von den darauf genannten Personen unterschrieben an die Aktion Mensch zurückgesandt werden muss) sowie eine Mappe mit Informationen und Formularen zum Verwendungsnachweis.
Beim Bewilligungsbescheid der Aktion Mensch handelt es sich rechtlich gesehen um ein Angebot. Mit Unterzeichnung der rechtsverbindlichen Erklärung wird aus dem Angebot ein rechtskräftiger und wirksamer Vertrag. Ergänzungen Ihrerseits wie beispielsweise einen geänderten Zeitraum zur Durchführung des Projektes geben Sie uns bitte direkt darauf bekannt.
Die rechtsverbindliche Erklärung sollte möglichst zeitnah an die Aktion Mensch zurück gesandt werden - auch um der Aktion Mensch anzuzeigen, dass die Bewilligung akzeptiert wird. Erst dann ist ein rechtswirksamer Fördervertrag zustande gekommen.
Im Falle eines bewilligten Antrags können Sie auf der rechtsverbindlichen Erklärung angeben, ob Sie zu Projektbeginn eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% der Fördersumme wünschen. Die restlichen 20% - bzw. falls kein Abschlag gezahlt wurde der volle Förderbetrag - werden nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind Sie als Antragsteller bzw. Bewilligungsempfänger ausdrücklich dazu angehalten, auf die Förderung durch die Aktion Mensch hinzuweisen. Unabhängig davon behält sich die Aktion Mensch jederzeit vor, selbst über geförderte Projekte öffentlich zu berichten.





