Fragen & Antworten

Welche Unterlagen muss ich neben dem eigentlichen Antrag noch einreichen?

Für die Bewilligung eines Antrags muss die Gemeinnützigkeit des Antragstellers anhand des Bescheids vom Finanzamt über die Freistellung von der Körperschaftssteuer nachgewiesen werden. Weiterhin benötigt die Aktion Mensch Kopien der Satzung und eines aktuellen Vereinsregisterauszugs. Diese Unterlagen werden mit der jeweiligen Antragsnummer versehen direkt per Post an die Aktion Mensch gesandt. Nach Eingang dieser Unterlagen kann über eine Förderung entschieden werden.

Welche Unterlagen müssen von Kirchengemeinden nachgereicht werden?

Kirchengemeinden legen als Beleg ihrer Gemeinnützigkeit einen Bescheid vom Finanzamt vor, der bestätigt, dass sie als Körperschaft im Sinne § 44a Abs. 4 EStG anerkannt sind. Darüber hinaus wird benötigt: eine Gemeindesatzung oder Gemeindeordnung (soweit vorhanden) sowie einen Beleg darüber, wer für die Kirchgemeinde die Vertretungsbefugnisse besitzt.

Welche Unterlagen müssen von gemeinnützigen Gesellschaften (gGmbHs) eingereicht werden?

Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbHs) reichen als Beleg der Gemeinnützigkeit den Körperschaftssteuerbescheid mit allen Anlagen bzw. den Freistellungsbescheid, den Gesellschaftervertrag und den Handelsregisterauszug ein. Darüber hinaus muss für eine Förderung der überwiegende Teil des Stammkapitals wiederum durch eine oder mehrere gemeinnützige Organisation(en) gehalten werden. Auch von diesen Organisationen (z.B. Vereinen) müssen die entsprechenden Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Wie kann ich meine Antragsdaten nach dem Absenden einsehen?

Sie haben jederzeit Überblick über die gestellten Anträge, wenn Sie sich auf unserer Seite einloggen und sich die "Übersicht über Ihre eingegangenen Förderanträge" anzeigen lassen. Hier haben Sie unter "einsehen" die Möglichkeit, den vollständigen Antragstext aufzurufen.

Wie kann ich den Bearbeitungsstatus meines Antrags einsehen? Werde ich laufend über den Stand der Dinge informiert?

Den Bearbeitungsstand kann jeder Antragsteller einsehen, indem er sich mit seinen Nutzerdaten einloggt. Mögliche Informationen sind z.B. "Antrag in Prüfung", "Antrag bewilligt" oder "Bestätigung durch den Verband wird benötigt". Eine laufende aktive Information an den Antragsteller ist leider nicht möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Alle Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer jedes einzelnen Antrags (also der Zeitraum zwischen dem Einreichen von Antrag und Unterlagen und der Entscheidung) hängt damit natürlich von der Anzahl der bereits eingegangenen Anträge sowie deren Antragsqualität ab und kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Nach den Wünschen der Geschäftsstelle der Aktion Mensch soll die Bearbeitungsdauer nicht mehr als 12 Wochen betragen. Aufgrund der hohen Antragszahlen zwischen März und Mai 2005 sind es derzeit jedoch eher 5-6 Monate, die Sie leider auf einen endgültigen Bescheid warten müssen.

Kann ich mit meiner Maßnahme auch schon vor der Bewilligung beginnen?

Natürlich können Sie auch schon vor dem Eingang der Bewilligung mit Ihrer Aktion anfangen, allerdings ohne einen Anspruch auf Förderung. Das heißt daher, dass Sie dies zu diesem Zeitpunkt "auf eigenes Risiko" tun. Trotzdem können Sie Ihr Projekt im Nachhinein gefördert bekommen und die seit Antragsdatum entstandenen Kosten abrechnen.

Kann ich den Durchführungszeitraum für mein Projekt im Nachhinein noch ändern?

Ja, diese Möglichkeit besteht, falls die Durchführung des Projektes nicht auf eigenes Risiko begonnen werden konnte. Der neue Projektzeitraum muss der Aktion Mensch unverzüglich nach Zugang der Bewilligung mitgeteilt werden.

Wer entscheidet über die Förderung meines Antrags?

Die Geschäftsstelle der Aktion Mensch gibt eine Empfehlung an das Kuratorium ab. Ist ein Antragsteller Mitglied in einem der Bundes- und Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, so wird die Empfehlung mit diesem Verband abgestimmt. Das Kuratorium der Aktion Mensch tritt ein Mal monatlich zusammen und entscheidet über die Förderung der Anträge.

Wie werde ich über die Bewilligung informiert?

Ist ein Antrag vom Kuratorium bewilligt, erhält der Antragsteller per Post einen Bewilligungsbescheid. Dieser ist vom Leiter der Förderung unterzeichnet. Neben diesem Bescheid sind eine rechtsverbindliche Erklärung und die Dokumente und Informationen zum Verwendungsnachweis beigefügt. Die rechtsverbindliche Erklärung ist von der/den vertretungsberechtigten Person(en) des Antragstellers zu unterzeichnen und an die Aktion Mensch zurück zu senden. Erst nach dieser Erklärung bei der Aktion Mensch ist ein rechtskräftiger Fördervertrag zustande gekommen und erst dann kann frühestens die Auszahlung der Abschlagszahlung erfolgen.

Was passiert im Falle einer Ablehnung des Förderantrags?

Im Falle einer Ablehnung erfolgt ebenfalls eine schriftliche Mitteilung über den Kuratoriumsbeschluss an den Antragsteller.