Fragen & Antworten
Ich möchte mehr wissen - Direkte Fragen zur Online-Antragstellung
- In welchem Zeitraum darf ich mein Projekt durchführen? Ist der Förderzeitraum beschränkt?
- Wofür darf das Geld ausgegeben werden? Welche Kosten können innerhalb meines Projektes gefördert werden?
- Wie berechne ich die Honorarkosten?
- In welchen Fällen sind Personalkosten förderfähig?
- Was darf ich an Sachkosten für mein Projekt ansetzen?
- Warum kann ich die Telefonkosten von 100 € im Online-Antrag nicht editieren?
- Was passiert, wenn mein Projekt mehr als 5.000 € kostet?
- Welche Eigenleistungen muss oder kann ich einbringen?
- Warum kann ich meinen Antrag nachträglich nicht mehr verändern?
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Der Förderzeitraum ist im Gegensatz zum Antragszeitraum (bis 31.12.2005) formal nicht beschränkt. Der Verwendungsnachweis muss im Falle einer Förderung allerdings spätestens bis zu einem bestimmten Stichtag vorgelegt werden. Details dazu in den Antworten zum Verwendungsnachweis.
Gemäß den Bestimmungen der Förderaktion darf das Geld nur für Personal- oder Honorar- sowie Sachkosten ausgegeben werden, die unmittelbar mit der Durchführung des Projektes entstehen. Entsprechende Nachweise sind nach Projektablauf vorzulegen.
Es können grundsätzlich nur diejenigen Honorarkosten gefördert werden, die unmittelbar durch das Projekt entstehen. Honorarkosten lassen sich im Formular über Stunden- oder Tagespauschalen berechnen. Sie geben nur die Anzahl für Stunden oder Tage an sowie den Stunden- bzw. Tagessatz. Die Summen werden berechnet, sobald Sie unten den Button "Summen neu berechnen" klicken.
Personalkosten sind so wie alle anderen Kosten nur dann förderfähig, wenn sie direkt durch das Projekt entstehen. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn für das Projekt ein/e neue/r Mitarbeiter/in eingestellt wird. Anteilige Personalkosten bereits vorhandener Mitarbeiter sind nur dann förderfähig, wenn eine Teilzeitbeschäftigung für das Projekt im Stundenumfang (befristet) aufgestockt wird oder ein/e vorhandene/r Vollzeit-Mitarbeiter/in ganz oder teilweise in das Projekt wechselt. Im letzten Fall muss aber sichergestellt sein und nachgewiesen werden, dass für die bisherige Tätigkeit dieser/s Mitarbeiters/in neues Personal eingestellt wird.
Im Antragsformular gibt es eine Auswahl an Sachkostenarten, die Sie mit Ihren individuellen Beträgen hinterlegen können. Für Telefon- und ähnliche Kosten wird für jedes Projekt pauschal ein Betrag von 100 € angesetzt. In einem Freitextfeld können Sie zusätzlich eine Kostenart definieren und mit einem Betrag hinterlegen. Die Summe wird anschließend automatisch berechnet.
Aus Gründen der einfachen Handhabung wird hier bei jedem Projekt von einem pauschalen Ansatz für Telekommunikationskosten, einfachen Verwaltungskosten wie beispielsweise Kopien in geringem Umfang oder Einzelfahrscheinen im Nahverkehr ausgegangen.
Die Fördersumme der Aktion Mensch ist im Rahmen dieser Aktion auf maximal 5.000 € begrenzt. Darüber hinaus gehende Projektkosten müssen durch öffentliche Mittel, private Förderer oder eigene Mittel aufgebracht werden.
Eigenleistungen sind von jedem Antragsteller erwünscht. Ehrenamtliches Engagement oder der Einsatz vorhandener Mitarbeiter im Projekt sind Formen der Eigenleistung, die sich nicht immer monetär ausdrücken lassen. Bitte beschreiben Sie deshalb im Antragsformular wenn möglich Ihre Art und Form der Eigenleistung.
Sobald der Antrag abgeschickt wird, können die Angaben wie bei einer „normalen“ schriftlichen Antragstellung auch im Nachhinein nicht mehr verändert werden. Sie können jedoch sowohl Ihren Antrag als auch den jeweiligen Bearbeitungsstand jederzeit einsehen. Über gravierende Änderungen im geplanten Projekt muss Aktion Mensch unverzüglich informiert werden.





