Fragen & Antworten

Wannn endet die Antragsfrist?

Im Jahr 2006 können bei der Aktion Mensch keine Anträge auf Projektförderung 5000xZukunft mehr entgegengenommen werden. Alle bis einschließlich 31.12.2005 eingegangenen Förderanträge werden in der Reihenfolge ihrer Antragstellung bearbeitet. Es gilt das Datum der Online-Antragstellung, für schriftliche Anträge die Angabe im Poststempel. Die Unterlagen der antragstellenden Organisation können jedoch auch in 2006 nachgereicht werden. Nach einer Entscheidung durch das Kuratorium der Aktion Mensch erhalten alle Antragsteller wie gewohnt eine schriftliche Benachrichtigung.

Welche Projekte können gefördert werden?

Fast alle Aktionen und Projekte, die von oder für Kinder oder Jugendliche initiiert werden, können gefördert werden. Jede ernsthafte Idee ist uns dabei willkommen. Von der Förderung ausgeschlossen sind lediglich Projekte, die bereits begonnen wurden, Projekte von kommerziellen Anbietern oder solche, die staatliche Pflichtaufgaben betreffen. Damit sind beispielsweise der Unterricht an der Schule oder die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen gemeint.

Welche Projekte können an Schulen gefördert werden?

Projekte und Aktionen an Schulen können gefördert werden, so lange sie ausschließlich außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden. Beispiele dafür sind Freizeitmaßnahmen im schulischen Umfeld am Nachmittag oder Verschönerungsaktionen von Party- oder Freizeiträumen in der Schule

Welche Projekte können in Kindergärten und Kindertagesstätten gefördert werden?

Projekte und Aktionen in Kindergärten und Kindertagesstätten können nur dann gefördert werden, wenn sie außerhalb der regulären Betreuungszeit - z.B. am Wochenende - stattfinden und wenn sie sich auch für Kinder offen zeigen, die nicht in die Einrichtung gehen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Den Antrag auf Förderung eines Projekts bei der Aktion Mensch können nur freie gemeinnützige Organisationen stellen. Das sind beispielsweise Sportvereine, Jugendvereine oder Fördervereine an Schulen. Nicht antragsberechtigt sind dagegen Einzelpersonen, öffentliche Träger oder kommerzielle Anbieter. Antragsteller und Projektdurchführende müssen dabei jedoch nicht unbedingt identisch sein. Damit sollen beispielsweise auch Jugendliche oder Jugendgruppen die Möglichkeit zur Förderung ihrer in Eigeninitiative entwickelten Idee bekommen. Sie müssen sich einfach nur eine freie gemeinnützige Organisation als Partner und Antragsteller suchen.

Wie finde ich z.B. einen gemeinnützigen Verein, der für mein Projekt die Antragstellung übernimmt?

Wer keinen Verein in seinem persönlichen Umfeld kennt (z.B. Sportverein, Jugendverein, Förderverein an der Schule usw.), kann sich beispielsweise an die örtlichen Wohlfahrtsverbände oder an den örtlichen Jugendring wenden. Entweder bekommt man dort direkte Hilfe oder weitere Ansprechpartner genannt. Eine Liste aller örtlichen Jugendringe in Deutschland kann auf dieser Website recherchiert werden.

Warum können nur freie gemeinnützige Organisationen Anträge stellen?

Die Aktion Mensch möchte, dass von ihrer Förderung möglichst viele Menschen profitieren. Die Förderung soll also multiplikatorisch wirken und nicht nur einzelnen dienen. Über die Förderung schließt die Aktion Mensch einen privatrechtlichen Vertrag. Vertragspartner kann nur eine Organisation sein, die die aus Spenden und Lotterieerträgen generierten Mittel für Aufgaben verwendet, die wiederum der Gemeinschaft zu Gute kommen. Diese Grundsätze sind in der Satzung und in den Richtlinien der Aktion Mensch verankert.

Muss der antragstellende Verein Mitglied in einem der (im Kuratorium der Aktion Mensch vertretenen) Bundesverbände oder Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sein?

Nein, Anträge können auch von gemeinnützigen Organisationen gestellt werden, die nicht Mitglied in einem der Bundesverbände oder Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind. Auf die Entscheidung zur Förderung oder Ablehnung eines Projektes hat eine solche Mitgliedschaft keinen Einfluss.

Wie sollen Mitglieder der (im Kuratorium der Aktion Mensch vertretenen) Bundesverbände oder Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihrem Antrag verfahren?

Für die Mitglieder von (im Kuratorium der Aktion Mensch vertretenen) Bundesverbänden oder Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege gelten bei der Antragstellung keine besonderen Regelungen. Auch diese Informationen werden in einer sicheren und zentralen Datenbank gespeichert, die nur für die Mitarbeiter der Verbände und der Aktion Mensch zugänglich ist. Die Antragsteller müssen nichts per Post an die Verbände senden.

Wie stelle ich meinen Antrag?

Der Antrag auf Förderung wird direkt hier auf der Website www.5000xZukunft.de gestellt. Benötigt wird nur eine gültige E-Mail-Adresse. Nach Anmeldung und Login kann´s losgehen. Der Antrag kann beliebig oft zwischengespeichert werden. Sind alle Angaben im Online-Formular komplett, schicken Sie Ihren Antrag ab. Sie erhalten eine übersichtliche Zusammenfassung Ihrer Angaben und die Eingangsbestätigung per E-Mail.

Ich habe keinen Internetzugang oder keine E-Mail-Adresse. Wie kann ich einen Antrag stellen?

In Ausnahmefällen nimmt die Aktion Mensch auch schriftlich gestellte Anträge entgegen. Die nötigen Unterlagen können Sie direkt bei der Aktion Mensch, 5000xZukunft, Heinemannstraße 36, 53175 Bonn anfordern. In diesem Fall muss allerdings damit gerechnet werden, dass die Bearbeitung des Antrags etwas länger dauert.

Darf ich mehrere Förderanträge stellen?

Ja, die Möglichkeit mehrere Förderanträge zu stellen, besteht in der Regel für jeden. Allerdings können Zweit- oder weitere Mehrfachanträge nur dann bewilligt werden, wenn a) diese weiteren Anträge für externe Gruppen oder rechtlich unselbständige Organisationen gestellt wurden (insbesondere gilt dies für die örtlichen Jugendringe) oder b) alle Anträge jeweils einer Einrichtung oder einem Dienst des Antragstellers zugeordnet werden (über die durchführende Organisation oder Gruppe). Ziel der Aktion ist, möglichst viele unterschiedliche Organisationen an der Förderaktion 5000xZukunft zu beteiligen. Handelt es sich dagegen ausschließlich um vom Antragsteller selbst initiierte oder durchgeführte Projekte, kann bei entsprechender Eignung mehrerer Projekte nur ein Antrag (nach Wahl des Antragstellers) dem Kuratorium zur Bewilligung empfohlen werden. Alle weiteren Anträge werden leider abgelehnt.

Wie sicher und vertraulich ist meine Dateneingabe?

Die Eingabe von Daten und Informationen in das Antragssystem erfolgt verschlüsselt, ähnlich wie beim Online-Banking. Die Daten sind über einen Benutzernamen und ein Passwort nur den Antragstellern selbst sowie den zuständigen Mitarbeitern der Aktion Mensch zugänglich. Eine weitere Nutzung außerhalb der Förderaktion ist ausgeschlossen.