Förderbestimmungen

Zeitlich befristete Förderaktion "5000xZukunft"


In einer zeitlich befristeten Förderaktion können vom 1. April 2004 bis 31. Dezember 2005 kurzfristige Aktionen und Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden. [1]

  1. Die Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch [2] hat beispielhaft eine Liste mit Projektideen ausgearbeitet (s. Anlage), für die eine Förderung gewährt werden kann. Darüber hinaus kann auch eine Förderung für andere Ideen und Konzepte beantragt werden. Die Projekte sollen aktivierenden Charakter haben, ermutigen, neue Ideen zu erproben und zu gestalten. Die Projekte im Umfeld der Schule müssen außerhalb des regulären Unterrichts stattfinden. Klassenfahrten und Lehrerfortbildungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  2. Anträge können gestellt werden von freien gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die Aktivitäten zur Förderaktion 5000xZukunft nach den im weiteren Text beschriebenen Kriterien durchführen. Einzelpersonen, öffentlich-rechtliche sowie gewerbliche Organisationen können keinen Antrag stellen.
  3. Projektanträge werden vom Kuratorium vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Förderaktion beurteilt und monatlich bewilligt. Maßgebliche Kriterien sind Motivation und Engagement des Antragstellers sowie eine Wirkung des Projekts über den Tag hinaus und ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Ergebnis.
  4. Zuschüsse für Projekte nach Ziffer 1. können gewährt werden für Honorar- und Sachkosten, die unmittelbar durch das zu fördernde Projekt entstehen. Es können nur Zuschüsse für Aufwendungen gewährt werden, die nach Antragstellung entstehen. Sofern Aufwendungen teilweise von anderen Förderern getragen werden, ist dies im Finanzierungsplan darzustellen.
  5. Eine Förderung ist bis zur vollen Höhe der nachgewiesenen Kosten möglich. Die Zuschussobergrenze beträgt 5.000 Euro je Antragsteller und Projekt. Der Einsatz von Eigenmitteln und Eigenleistungen ist ausdrücklich erwünscht.
  6. Abschlagszahlungen von bis zu 80% des Zuschusses sind zu Projektbeginn möglich. Die Restauszahlung in Höhe von 20% erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
  7. Nach Abschluss des Projekts muss der Zuschussempfänger einen Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser Nachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis, Belegen und aus einem sachlichen Bericht. Diese Unterlagen können durch Pressearbeit und Photos ergänzt werden.
  8. Die Zuschussempfänger sollen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Aktion 5000xZukunft der Aktion Mensch hinweisen.
  9. Zuschussanträge sind vorzugsweise online über das Internet (www.5000xZukunft.de) oder auf dem schriftlichen Antragsformular 5000xZukunft einschließlich der erforderlichen Unterlagen bis spätestens 31.12.2005 einzureichen. Falls ein Antragsteller einem der im Kuratorium der Aktion Mensch vetretenen Spitzen-/Bundesverbände [3] angehört, muss dies bei Antragstellung angegeben werden. Für schriftliche Anträge gilt das Datum des Poststempels. Das Formular für schriftliche Anträge wird direkt in der Geschäftsstelle der Aktion Mensch, 5000xZukunft, Heinemannstraße 36, 53175 Bonn angefordert und eingereicht.
  10. Das Kuratorium kann gemäß Ziffer VII. der Förderrichtlinien des Vereins "Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e. V." gewährte Zuschüsse bei Zweckentfremdung des Zuschusses oder Zweckänderung ohne vorherige Zustimmung durch die Aktion Mensch zurückfordern.
  11. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  12. Die Aktion Mensch weist Antragsteller ausdrücklich darauf hin, dass der vorzeitige Beginn von Projekten vor der Bewilligung durch das Kuratorium auf eigenes Risiko geschieht.
  13. Im Übrigen gelten die Förderrichtlinien des Vereins "Deutsche Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V." in der jeweils geltenden Fassung.

Bonn, den 01.04.2005



  1. Darüber hinaus können Vorhaben, die über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren durchgeführt werden, nach den in den Förderrichtlinien der Aktion Mensch sowie im Merkblatt zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe dargestellten Förderkriterien gefördert werden.
  2. Im folgenden Aktion Mensch genannt
  3. Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der EKD, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte